Durchführungsbestimmungen für den Jugendpunktspielbetrieb der Region Hannover 2024/25
(Die Durchführungsbestimmungen können über das PDF-Dokument heruntergeladen werden, sind jedoch in Gänze im Folgenden noch einmal aufgeführt) Durchführungsbestimmungen Jugendrunden 2425.pdf
Die Alterseinteilung
In den vergangenen Jahren hatten wir die vom DVV vorgegebenen Altersklassen mit eigenen Regelungen abgefedert und das Mitspielen älterer Spieler erlaubt. Auch in der nächsten Saison wird es einige besondere Regelungen geben, die den Situationen in unseren Vereinen entgegenkommen:
Saison 2024/20245
In den Staffeln bis einschließlich U14 ist der Einsatz von einer älteren Spielerin bzw. eines älteren Spielers aus einem höheren Jahrgang erlaubt, in der U14-Jugend eine Spielerin/ein Spieler aus Jg. '11, in der U13-Jugend eine Spielerin/ein Spieler aus Jg. '12 und in der U12-Jugend eine Spielerin/ein Spieler aus Jg. '13. In den Staffeln der U16 und U18-Jugend zwei älteren Spielerinnen / zwei älteren Spielern aus einem höheren Jahrgang erlaubt, bei der U16-Jugend zwei Spielerinnen/Spieler aus dem Jahrgang '09 und bei der U18-Jugend zwei Spielerinnen/Spieler aus dem Jahrgang '07.
Mit Einsatz älterer Spieler ist gemeint, dass bis U14 nur ein eine ältere Spielerin oder ein älterer Spieler und bei U16 und U18 zwei ältere Spielerinnen/Spieler auf dem Spielfeld stehen dürfen, sie können also gegen weitere ältere Mitspieler getauscht werden. Die Spielerliste kann demnach mehrere ältere Spielerinnen bzw. Spieler enthalten. Das Aushelfen jüngerer Spieler und Spielerinnen ist auch weiterhin in allen Staffeln erlaubt. Haben Vereine innerhalb einer Staffel mehrere Mannschaften gemeldet, ist an Punktspieltagen das Aushelfen nur 'von unten nach oben' erlaubt, also von der 2. Mannschaft in die 1 Mannschaft. Die Mannschaften können aber an jedem Spieltag neu zusammengestellt werden.
In der Ausschreibung für die Saison 24/25 werden die Staffeln U12 und U13 als Mixed-Staffeln, die Staffeln U14, U16 und U18 getrennt nach Mädchen und Jungen angeboten. Mixed-Teams sind auch in der U14 bis U18 möglich, müssen aber dann bei den Jungen gemeldet werden.
In den U18 Staffeln sollten ausschließlich Mannschaften gemeldet werden, die sich überwiegend aus Anfängern zusammensetzen, um ihnen so ein Spielangebot zu machen. U18 Mannschaften, die überwiegend aus Spielerinnen bzw. Spielern mit Volleyballerfahrung bestehen, sollten bei den Mädchen in der Kreisliga und bei den Jungen in der neu eingerichteten Bezirksklasse gemeldet werden. In diesen Ligen können dann auch U20 Spielerinnen bzw. Spieler und Erwachsene eingesetzt werden.
Sollte eine Staffel für sich nicht spielfähig sein, da nicht genügend viele Mannschaften gemeldet werden (mindestens 4 Mannschaften), müssen Staffeln zusammengelegt oder gemischte Staffeln aufgestellt werden. Sollte es also eine gemischte Jungen/Mädchen/Mixed-Staffel geben, so ist das Jungen-Team immer die 1. Mannschaft. Steht auch nur ein einziger Junge im Kader, gilt die Mannschaft als Jungen-Mannschaft.
In den Jugendstaffeln können auch Mannschaften gemeldet werden, die sich aus Spielern mehrerer Vereine zusammensetzen. Sie starten unter dem Namen eines Vereins, dem auch eventuelle Fördergelder zugeordnet werden. Die Aufteilung der Gelder regeln die beteiligten Mannschaften/Vereine untereinander. Spieler und Spielerinnen, die für eine solche Mannschaft gemeldet sind dürfen innerhalb dieser Staffel für die gesamte Saison auch nur für diese Mannschaft spielen. Ein Aushelfen für den Stammverein in einer jüngeren oder älteren Altersklasse ist dagegen möglich.
Wichtig: Diese Regelung gilt nicht für Regions- und weiterführenden Meisterschaften.
Diese Überlegungen führen zu folgender Staffeleinteilung:
1.) U18 - weiblich / sechs Spielerinnen bis Jg. '08 / Feld 18 x 9 m
2.) U18 - männlich / sechs Spieler bis Jg. '08 / Feld 18 x 9 m
3.) U16 - weiblich / sechs Spielerinnen bis Jg. '10 / Feld 18 x 9 m
4.) U16 - männlich / sechs Spieler bis Jg. '010 / Feld 18 x 9 m
5.) U14 - weiblich / vier Spielerinnen bis Jg. '12 / Feld 14 x 7 m
6.) U14 - männlich / vier Spieler bis Jg. '12 / Feld 14 x 7 m
7.) U13 - mixed / drei Spielerinnen/Spieler bis Jg. '13 / Feld 12 x 6 m
8.) U12 - mixed / drei Spielerinnen/Spieler bis Jg. '14 / Feld 9 x 6 m
Die Sonderregelung 'Aushelfen' Saison 20/21:
--- U18 = zwei Spielerinnen/Spieler Jg. '07 dürfen aushelfen
--- U16 = zwei Spielerinnen/Spieler Jg. '09 dürfen aushelfen
--- U14 = eine Spielerin/ ein Spieler Jg. '11 darf aushelfen
--- U13 = eine Spielerin/ ein Spieler Jg. '12 darf aushelfen
--- U12 = eine Spielerin/ ein Spieler Jg. '13 darf aushelfen
Die Netzhöhe:
--- U18 weiblich = Netzhöhe 2,24 m
--- U18 männlich = Netzhöhe 2,35 m
--- U16 weiblich = Netzhöhe 2,20 m
--- U16 männlich = Netzhöhe 2,24 m
--- U14 weiblich und männlich = Netzhöhe 2,15 m
--- U13 = Netzhöhe 2,10 m
--- U12 = Netzhöhe 2,05 m
Ansonsten gelten in Anlehnung an die Jugendspielordnungen des Verbandes bzw. der DVJ folgende Sonderregelungen:
Sonderbestimmung U16:
Ein Liberoeinsatz ist erlaubt.
Sonderbestimmungen für die U14, U13 und U12
Erzielt eine Mannschaft bei eigener Aufgabe zwei Punkte in Folge, so rotiert die aufschlagende Mannschaft um eine Position und behält das Aufschlagrecht (Portugalregel).
Sonderbestimmung nur für die U14 der Jugendrunden
a) Je Satz sind einer Mannschaft bis zu sechs Auswechslungen erlaubt.
b) Eine Mannschaft besteht aus vier Spielern, drei Vorderspielern und einem Hinterspieler sowie bis zu vier Auswechselspielern.
c) Der Aufgabespieler ist der Hinterspieler, alle anderen Spieler sind Vorderspieler.
d) Ein taktischer Positionswechsel ist nicht erlaubt.
e) Ein Hinterfeldangriff oberhalb der oberen Netzkante ist nicht erlaubt.
Sonderbestimmung nur für die U13 und U12
a) Es gibt keinen taktischen Positionswechsel.
b) Je Satz sind einer Mannschaft bis zu sechs Auswechslungen erlaubt.
c) Eine Mannschaft besteht aus drei Spielern sowie bis zu drei Auswechselspielern.
Meldefristen
Der vorläufige Meldeschluss für der Saison 24/25 ist der 23.6.24 (1. Sonntag in den Sommerferien). Mit der Meldung sollten auch gleichzeitig Hallen, wenn möglich 2- oder 3-fach Hallen, für mögliche Heimspieltermine angegeben werden. Der erste Spieltag der Jugendrunden ist für Anfang September geplant.
Natürlich haben einige Vereine besonders in den jüngeren Jahrgängen das Problem, so früh abschätzen zu können, welche Mannschaften sie im Herbst an den Start bringen können. Deshalb soll es möglich sein, für alle Staffeln Nachmeldungen bis zum 17.8.24 einzureichen. Da bis zu diesem Zeitpunkt die Vereine schon längst die Rückmeldung vom Staffelleiter erhalten haben, welche Hallenzeit gebraucht wird und welche Reservierung zurückgegeben werden kann, haben die nachgemeldeten Teams u.U. kein Heimspiel bzw. kein Anrecht darauf. Dennoch sollten sie vorsorglich Hallenzeiten anbieten.
Bis zum 17.8.24 ist es dann auch möglich, eine zu optimistisch abgegebene Meldung noch kostenfrei zurückziehen zu können.
Meldung der Spieler: Alle Spieler sind aus versicherungstechnischen Gründen nur mit e-Jugendpässen spielberechtigt. In Ausnahmefällen kann am ersten Spieltag ein Spieler auch ohne e-Pass spielen, muss sich dann aber anderweitig ausweisen können. Da Pässe auch in der Jugend nur noch ein Jahr gültig sind, sollten neue Pässe bzw. Verlängerungen alter Pässe erst ab dem 1.7.24 beantragt werden, da sie sonst ihre Gültigkeit zum 30.6.24 verlieren.
Die Meldung der Spieler soll über SAMS eine Woche vor dem ersten Spieltag erfolgen. Nachmeldung von Spielern ist jederzeit möglich. Bei Spielgemeinschaften geht letzteres nur für Spieler des Stammvereins. Spieler die nicht dem Stammverein angehören, müssen dem Staffelleiter schriftlich gemeldet werden und an Spieltagen in den Spielermeldelisten handschriftlich nachgetragen werden.
Eine Meldung von Spielerinnen und Spielern in mehreren Jugendmannschaften eines Vereins ist unter SAMS möglich, damit man an Punktspieltagen nicht an einen festen Kader gebunden ist.
Spielbetrieb
Die Spielzeiten: Es soll dabei bleiben, dass zeitlich kurze Spieltage geplant werden, die auf Sonntag-Vormittag, in Ausnahmen auch auf Sonntag-Nachmittag gelegt werden.
Die Spiele: Es werden immer 2 Sätze bis 25, keine Gewinnsätze, gespielt. Ein Unentschieden ist somit möglich.
Jede Mannschaft hat pro Spieltag 2 oder 3 Spiele und muss einmal das Schiedsgericht stellen.
Das Schiedsgericht: Das Schiedsgericht besteht aus mindestens einem 1. Schiedsrichter und einem Anschreiber. Schiedsrichterscheine sind nicht notwendig. Die Kinder und Jugendlichen sollen sich wenn möglich selber pfeifen.
Da an den Spielen auch Anfänger teilnehmen, sollen technisch Fehler großzügig gepfiffen werden
Die Spielhallen: Es hat auch in der laufenden Saison wieder mehrere Spieltage gegeben, zu denen Mannschaften nicht antreten konnten. Deshalb wird bei der Spielplanerstellung bzw. Heimspielvergabe die Spielmöglichkeit in einer Mehrfeldhalle mit mindestens zwei Spielfeldern bevorzugt; der Ausfall einer Mannschaft kann dann durch Spielplanumstellungen vor Ort aufgefangen werden, so dass noch ein zufriedenstellender Spielablauf zustande kommt.
Ergebnismeldung: Die Ergebnisse der Spiele erfolgen durch den ausrichtenden Verein bis zum Mittwoch der folgenden Woche über SAMS.
Die Spielberichtsbögen sind dem Staffelleiter bis zum folgenden Wochenende per Post zuzusenden.
Sanktionen bei Nichtantreten: Kann eine Mannschaft nicht antreten muss dies bis zum Abend vor dem Spieltag (20 Uhr) dem Ausrichter telefonisch oder per Mail mitgeteilt werden.
Fehlt bei Nichtantritt am Spieltag eine derartige Abmeldung, kann ein Strafgeld in Höhe von 50 Euro erhoben werden (vgl. C.3. Strafgelder Jugend der neuen Finanzordnung der NWVV Region Hannover).
Weitere Strafgelder sind in den Jugendrunden nicht vorgesehen.
Zum Vorgehen an den Spieltagen, wenn Mannschaften nicht antreten: Der Ausrichter sorgt für die Umstellung des Spielplanes, indem er die angesetzten Punktspiele mit Beteiligung der anwesenden Mannschaften passend umstellt und dazu für die weiteren anwesenden Mannschaften eventuell Freundschaftsspiele ansetzt, so dass alle anwesenden Mannschaften mindestens 2 Spiele haben.
Diese vor Ort vorgenommenen Spielplanänderungen führen i.d.R. dazu, dass Spiele ohne fremdes Schiedsgericht durch die spielenden Mannschaften in Eigenregie geleitet werden müssen - diese Praxis haben wir bereits seit Jahren ohne Probleme.
Die Freundschaftsspiele werden wie Pflichtspiele angesehen, die Mannschaften haben solidarisch anzutreten!
Sonderreglung bei Antritt nicht vollständiger Mannschaften: Sollte nur eine Spielerin oder ein Spieler fehlen oder kurzfristig wegen Krankheit Sonntag früh absagen, die Mannschaft also nicht vollständig ist, fahrt bitte trotzdem zum Spieltag. In der Regel kann man sich problemlos von anderen Mannschaften am Spieltag Spielerinnen bzw. Spieler ausleihen. Dieses Ausleihen hat keine Auswirkung auf die Spielwertung. Denkt daran, die Kinder wollen spielen!
Spielverlegungen: Da Spielverlegungen zumeist Auswirkungen auf den Spieltag gleich für mehrere Mannschaften haben, werden sie auf Antrag vom Staffelleiter nur dann genehmigt, wenn alle Mannschaften nachweislich einem neuen Termin und gegebenenfalls Austragungsort zugestimmt haben.
Werden Nachholspiele an Trainingsabenden zwischen den Mannschaften vereinbart, werden die Spielergebnisse nachträglich in die Wertung aufgenommen und ersetzen dann die zunächst bei ausgefallenen Spielen vorgenommene Wertung 0:2 (0:25, 0:25).