Welche Schiedsrichterlizenz in welcher Liga?

Lizenzstufen des 1. und 2. Schiedsrichters hängen von der Spielklasse ab!

Die nachfolgende Übersicht zeigt auf, in welcher Liga laut Spielordnung welche Schiedsrichterlizenz vorgeschrieben ist, beginnend mit der Bezirksklasse aufwärts bis zur Oberliga.

Ansprechpartner für die Ausbildungstermine zum Erwerb der D- und C-Lizenz sind die jeweiligen NWVV Regionen bzw. ihre Regionsschiedsrichterwarte.

Ansprechpartner für die Ausbildungstermine zum Erwerb der Bk- und B-Lizenz ist der NWVV.

Die Vorgabe der Lizenzstufe für Regionalliga bis Bundesliga regeln der Regional- bzw. der Bundesspielausschuss.

Die erforderlichen Schiedsrichterlizenzen bei Punktspielen der Kreisliga und Kreisklasse werden von den jeweiligen Spielausschüssen der betreffenden NWVV Regionen in Abstimmung mit dem Spielausschuss festgelegt!

Ist die Bezirksliga die unterste Spielklasse, so gelten dort die Schiedsrichteranforderungen der Bezirksklasse.

Kreisliga und Bezirksklasse:      1. Schiedsrichter: D-Lizenz   2. Schiedsrichter: D-Lizenz

Bezirksliga:                                1. Schiedsrichter:  C-Lizenz   2. Schiedsrichter: D-Lizenz

bzw. getauscht:                          1. Schiedsrichter:  D-Lizenz   2. Schiedsrichter: C-Lizenz

Landesliga:                                1. Schiedsrichter: C-Lizenz   2. Schiedsrichter: D-Lizenz

Verbandsliga:                             1. Schiedsrichter: Bk-Lizenz   2. Schiedsrichter: C-Lizenz

Oberliga:                                     1. Schiedsrichter: B-Lizenz   2. Schiedsrichter: C-Lizenz

Anmerkung: Das Schiedsgericht bei einem Spiel besteht aus: 1.Schiedsrichter + 2. Schiedsrichter + zwei Linienrichtern + einem Anschreiber + einem Anschreiberhelfer der die Anzeigetafel bedient.

Freitag, 27. Dezember 2024