MPK-Beschlüsse von Gestern

NWVV Region Hannover: Region

Gestern wurden auf der Videokonferenz der Bunderegierung mit den Ministerpräsidenten der Länder weitreichende Beschlüsse gefasst, die auch unsren Sport betreffen.

Ziel aller Maßnahmen ist es, 75% aller Kontakte zu unterbinden um die exponentielle Ausbreitung des COVID-19 Virus zu stoppen. Nach diesen Beschlüssen gilt in der Zeit vom 2. - 30. November 2020 für den Freizeitbereich folgende Verbote:

  • 5. Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzuordnen sind, werden geschlossen. Dazu gehören
    • a. Theater, Opern, Konzerthäuser, und ähnliche Einrichtungen,
    • b. Messen, Kinos, Freizeitparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen,
    • c. Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen,
    • d. der Freizeit- und Amateursportbetrieb mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eignen Hausstand auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen,
    • e. Schwimm- und Spaßbäder, Saunen und Thermen,
    • f. Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen.

Diese Beschlüsse werden jetzt in den Bundesländern in Landesrecht umgewandelt. Wir erwarten morgen die entsprechende Verordnung für Niedersachsen. Praktisch bedeuten die Beschlüsse die Einstellung des Volleyballsports sowohl im Training- als auch im Spielbetrieb im Amateurbereich in Deutschland.

Die vollständigen Beschlüsse von gestern sind als Anlage beigefügt.

Anhänge:

BKMPK28102020end.pdf (90 kB)

veröffentlicht am Donnerstag, 29. Oktober 2020 um 17:15; erstellt von Wiese, Gerald
letzte Änderung: 29.10.20 17:18
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