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Gültige Tests für 2G Plus und 3G

NWVV Region Hannover: Region

Wo kann ich mich testen lassen?

Unter Aufsicht kann man sich 

  • in einem zugelassenen Testzentrum, in Apotheken oder in einer Arztpraxis testen lassen.
  • Mancherorts werden Testungen aber auch direkt vor oder im Eingangsbereich eines Geschäftes, eines Gastronomiebetriebes oder einer Veranstaltung angeboten.
  • Auch unter Aufsicht am Arbeitsplatz durchgeführte und bescheinigte Negativtestungen können verwendet werden.

Was sind nun unter Aufsicht durchgeführte Tests?

Dazu gibt es auf der Web-Seite des Landes folgende Erläuterung:

Der Selbsttest unter Aufsicht und die daraus folgende Bescheinigung eines negativen Tests (24 Stunden gültig) kann durch eine hierzu jeweils autorisierte Person erfolgen.

So kann beispielsweise auf der Arbeitsstelle eine vom Arbeitgeber autorisierte Person eine Bescheinigung ausstellen. In Sportvereinen kann ebenfalls vom Verein autorisierte Person die Testung beobachten und dann schriftlich bestätigen. Gleiches gilt natürlich auch für andere Vereine, Dorfgemeinschaften u.ä.. Auch bei einem unter Aufsicht durchgeführten Selbsttest vor einer Gaststätte, einer Kosmetikerin, einem Friseur, vor einem Kino oder Theater kann die jeweilige Einrichtung eine Bescheinigung ausstellen. All diese Testbescheinigungen sind 24 Stunden gültig und können innerhalb der 24 Stunden beliebig oft an unterschiedlichen Stellen eingesetzt werden.

Unter Aufsicht bedeutet also, dass von der jeweils Aufsicht führenden Person bestätigt werden kann, dass

  • ein geeigneter Test verwendet wurde,
  • der Test und die Diagnostik nach der Gebrauchsanweisung korrekt durchgeführt wurden,
  • das Ergebnis korrekt abgelesen und festgehalten wurde.

Über den erfolgten "Selbsttest unter Aufsicht" kann eine Bescheinigung ausgestellt werden, die in Niedersachsen innerhalb von 24 (PCR-Test = 48) Stunden beliebig oft eingesetzt werden.

Hier der aktuelle Link zum Testung in Niedersachsen. Die Bescheinigung findet Ihr als PDF im Anhang.

Anhänge:

Testbescheinigung.pdf (91 kB)

veröffentlicht am Freitag, 3. Dezember 2021 um 09:50; erstellt von Wiese, Gerald
letzte Änderung: 03.12.21 09:50
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