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Wettkampfsport – was genau ist möglich?

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Aktuell besteht im Zuge der Veröffentlichung der neue Corona Verordnung des Landes Niedersachsen Unklarheit über die Auswirkung auf den Wettkampfsport. Die aktuelle Verordnung der niedersächsischen Landesregierung vom 06.07.2020 ermöglicht bei festen Kleingruppen die sportliche Betätigung ohne die Einhaltung des Mindestabstandes von maximal 30 Personen. Dabei muss zwingend die Nachverfolgbarkeit aller Teilnehmer gewährleistet sein. Unklar ist bislang, ob neben dem Trainingsbetrieb nun auch ein Spiel- und Wettkampfbetrieb wieder möglich ist. Zwar wies die Landesregierung in einer Pressekonferenz darauf hin, dass nur ein Trainingsbetrieb gestattet sei. Allerdings ist diese Aussage nicht klar in der aktuellen Verordnung verankert. Die Rücksprache des Landessportbundes Niedersachsen mit dem Ministerium für Inneres und Sport ergab, dass Wettkämpfe und Turniere nicht prinzipiell verboten, aber auch nicht ausdrücklich erlaubt sein.

In einer Aktualisierung ruderte die Landesregierung nun zurück und strich den Zusatz der Wettbewerbe. Unklar bleibt weiterhin wie mit dem Spielbetrieb verfahren wird. Letztendlich wird es zudem immer die Entscheidung der jeweiligen Kommune sein, die jeweiligen Sportstätten zu öffnen. Hier sollte jeder Verein im Vorfeld ein eigenes Hygienekonzept ausarbeiten, um den Spielbetriebes optimal vorzubereiten. In Bremen werden bereits, durch die Freigabe der Landesregierung, am Wochenende die ersten Turniere durchgeführt.

veröffentlicht am Dienstag, 7. Juli 2020 um 18:21; erstellt von Dumke, Aaron
letzte Änderung: 08.07.20 13:50
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